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Auflagen Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit und Brandschutz für Fremdfirmen / Auftragnehmer*innen

Beschäftigte von Fremdfirmen, die mit der Durchführung von Arbeiten auf BVG-Liegenschaften beauftragt sind, müssen mit der Arbeitsumgebung der BVG vertraut gemacht und über besondere Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit bei der BVG unterrichtet werden. Damit sollen Unfälle, Brandrisiken, Sachschäden und Sicherheitsrisiken vorgebeugt werden. Lieferfirmen müssen gleichfalls über die Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Anlieferung informiert werden. Mit den vorliegenden Informationen erhalten Sie erste Hinweise zum Arbeits-, Brand-und Umweltschutz für das sichere Arbeiten auf unseren BVG-Dienststellen.  

Allgemeine Vorschriften

BVG-Formulare

Kontakt:

Fremdfirmen@bvg.de