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22.02.2018

Bei uns piept’s wohl

Pressemitteilung, 22.02.2018. Wer regelmäßig in den Bussen der BVG unterwegs ist, kennt die kleinen Kontrollgeräte im Einstiegsbereich schon länger. Stammkunden, die einen elektronischen Fahrschein, die fahrCard, haben, konnten sie in vielen Fahrzeugen auch bisher schon nutzen, um die Gültigkeit des scheckkartengroßen Plastiktickets zu überprüfen. In wenigen Tagen wird der bisher freiwillige Testbetrieb beendet und aus dem „Kann“ wird ein „Soll“.

Ab dem 1. März entfällt nämlich bei den fahrCards die Sichtprüfung durch die Busfahrerinnen und -fahrer. Diese Kontrolle übernehmen nun wie geplant die automatischen Kartenkontrollgeräte an der linken Haltestange der vorderen Tür. Das kleine Gerät quittiert mit einem kurzen Pieps und einer grünen LED, dass die fahrCard für den Tarifbereich und die Tageszeit gültig ist. Wenn die Karte zu kurz an das Gerät gehalten wird, leuchtet eine orangefarbene LED, dann muss der Vorgang wiederholt werden. Wenn die fahrCard ungültig ist, leuchtet eine rote LED, und die Fahrgäste werden gebeten, sich an den Fahrer oder die Fahrerin zu wenden.

Fast alle Busse sind mittlerweile mit mindestens einem Lesegerät ausgestattet, man erkennt am Logoaufkleber vorne rechts am Bus, welche Busse ein Lesegerät haben. Bei Bussen, die bisher noch nicht mit der Technik ausgestattet sind, sollten die Fahrgäste ihre fahrCard wie bisher dem Fahrer oder der Fahrerin zeigen. Im Laufe des Jahres soll in den Bussen jeweils ein zweites Lesegerät in Betrieb genommen werden, und zwar oben am Fahrscheindrucker des Fahrers, um eine fahrCard-Kontrolle auch im rechten Eingangsbereich zu ermöglichen.

Bei den automatischen Kontrollen in den BVG-Bussen werden übrigens – abweichend vom deutschen Branchenstandard – keine Daten auf die Karten geschrieben.

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