BVG-Logo
Ein Vater hat seinen sehr jungen Sohn auf den Schultern. Der Junge hat ein kleines gelbes Windrad in der Hand. Beide lachen. Im Hintergrund steht ein E-Bus.

Mit Nachhaltigkeit sind wir
schon immer gut gefahren.

Ein kleines gelbes Windrad.

Nachhaltigkeit

Die BVG ist in der wachsenden Metropole Berlin ein zuverlässiger Garant auf dem Weg in eine postfossile, klimaneutrale und kostengünstige Zukunft der Mobilität. Der Anspruch nachhaltigen Wirtschaftens ist ein strategisches Ziel, das wir als menschen- und umweltfreundliches Unternehmen aus einer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung heraus kontinuierlich verfolgen. Dies alles geschieht bei uns natürlich immer mit einem besonderen Blick auf unsere Kund*innen und ihre sich wandelnden Bedürfnisse an Mobilität.
Unsere Arbeit zielt darauf ab, uns als innovativer Mobilitätsdienstleister täglich neu zu beweisen und dabei auch langfristig den ökonomischen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Wir verstehen es hierbei als unsere Aufgabe, den ökologisch sinnvollen Nahverkehr in der Hauptstadt weiter zu fördern und uns für einen nachhaltigen Klimaschutz sowie einen umweltschonenden Ressourcenverbrauch stark zu machen. Konkret zeigt sich das z. B. an den Milliardeninvestitionen in Infrastruktur und dem geplanten Umstieg unserer kompletten Flotte auf E-Busse mit 100 % Ökostrom. Es zeigt sich aber auch in dem besonderen Verantwortungsgefühl gegenüber unseren Beschäftigten, einer offenen Unternehmenskultur, gelebter sozialer Vielfalt und einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein vollständigeres Bild der BVG-Aktivitäten im Nachhaltigkeits-Dreiklang wird in regelmäßigen Fortschrittsberichten und im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex dargelegt. Für die BVG als größtes deutsches ÖPNV-Unternehmen ist Nachhaltigkeit ein sehr wichtiges Thema. Wir übernehmen Verantwortung für die Umwelt, für die eigenen Mitarbeitenden, die Gesellschaft und unsere Wertschöpfungskette. Dazu haben wir Prozesse nach den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eingerichtet. Unser Menschenrechtsbeauftragter ist dafür verantwortlich, unser Menschenrechts-Risikomanagementsystem zu überwachen und weiterzuentwickeln und berichtet hierzu regelmäßig an den Vorstand. Unterstützt wird der Menschenrechtsbeauftragte durch die Fachkräfte der Gebiete Arbeits- und Umweltschutz, Einkauf sowie Recht und Compliance. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Verfahrensordnung bei Beschwerden Im Folgenden wird das Verfahren für die Bearbeitung LkSG-relevanter Beschwerden dargestellt. Bei allen Prozessschritten werden die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingehalten, insbesondere bezüglich der Unabhängigkeit und Verschwiegenheit der Bearbeitenden. Hinweisgebende Personen (HG) können LkSG-relevante Beschwerden auch anonym abgeben. Wir sind bemüht, die Bearbeitungsdauer so kurz wie möglich ausfallen zu lassen und – sofern gewünscht – während des gesamten Verfahrens mit der HG in Kontakt zu bleiben sowie Informationen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten wir. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird regelmäßig überprüft.