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Fotograf fotografiert eine U-Bahn im U-Bahnhof

Unsere tägliche Arbeit ist einfach nur filmreif.

Die Berliner U-Bahnhöfe und die Busse und Bahnen der BVG sind beliebte Motive und Kulissen für Fotograf*innen, Filmschaffende und Fernsehteams aus aller Welt, die wir gern bei ihren Aufnahmen unterstützen. Vorrang hat jedoch stets die ungestörte, sichere und zuverlässige Beförderung der vielen Millionen Fahrgäste. Daher erfordert jegliches Filmen und Fotografieren (gleich ob privat oder beruflich) auf dem Gelände, in den Anlagen und in den Fahrzeugen der BVG eine vorherige, schriftliche Genehmigung.

Filmen und Fotografieren

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Pressestelle, um sich über die Modalitäten zur Ausstellung einer solchen Genehmigung zu informieren. Der zeitliche Vorlauf sollte dabei mindestens eine Woche betragen, bei sehr aufwendigen Projekten bis zu mehrere Monate. Foto- und Drehgenehmigungen für die aktuelle Berichterstattung können in der Regel auch kurzfristig ausgestellt werden. Für eine erste Einschätzung Ihres Vorhabens benötigen wir mindestens die folgenden Angaben:
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten inklusive Telefonnummer, Firmenname und – anschrift,
  • eine kurze Beschreibung des Gesamtprojekts,
  • eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Szenen und Motive, die bei der BVG aufgenommen werden sollen (bei Filmprojekten bitte Drehbuchausschnitt mitschicken),
  • den genauen Ort, an dem die Aufnahmen entstehen sollen,
  • den genauen Zeitraum (Datum, Uhrzeit und Dauer),
  • die Personenzahl inkl. Team, Darsteller und ggf. Komparsen,
  • bei studentischen und Schulprojekten: Bescheinigung der Hochschule bzw. Schule, dass das Vorhaben Teil der Ausbildung ist. Die Kosten für die Genehmigung richten sich nach dem Aufwand des Projekts. Die BVG stellt auf Wunsch einen Kostenvoranschlag aus. In jedem Fall muss eine Schadensversicherung vorhanden sein.

KONTAKT

Journalistische Anfragen, Foto- und Filmvorhaben Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Pressestelle Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin Tel.: (030) 256 27901 Fax: (030) 256 28602  

Musizieren

Auf der Tonleiter in den Untergrund. Das Musizieren auf Berliner U-Bahnhöfen hat Tradition. Die BVG genehmigt an ausgewählten Standorten in den Verbindungstunneln der U-Bahn unter gewissen Auflagen das Musikmachen in angemessener Lautstärke. In U-Bahnzügen ist das Musizieren nicht erlaubt. Die Genehmigung gibt es hier: BVG-Kundenbüro (Erhöhtes Beförderungsentgelt Fahrausweiskontrollen) An der Michaelbrücke 10179 Berlin (Eingang an der Rückseite des Gebäudes) Mittwochs von 7-11 Uhr Die Genehmigung kostet 10 Euro pro Tag. Seit 01.01.2019 enthält sie keine Fahrberechtigung mehr. Für Musikgruppen mit bis zu drei Personen genügt eine Musikgenehmigung. Zur Information: Gitarre, Keyboard, Akkordeon, Mundharmonika, Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Balalaika, Melodica, Tamburin, Xylophon, Flöte, Panflöte, Klarinette, Didgeridoo und Gesang sind erlaubt. Auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten ist möglich. Die Musik darf in normaler Lautstärke gespielt werden. Genehmigungen für Blechblasinstrumente werden nicht erteilt.
Gelbe Gitarre